Wichtige Regelungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Kinderschutz und digitale Plattformen im Rahmen des vom TBMM verabschiedeten Gesetzentwurfs

Laut einer am 22.04.2026 von der Großen Nationalversammlung der Türkei („TBMM“) veröffentlichten Meldung wurden im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Sozialdienstleistungsgesetzes und bestimmter anderer Gesetze wichtige Regelungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Kinderschutz und digitale Plattformen verabschiedet.

Im Rahmen der vorgenommenen Änderungen ist festzustellen, dass verschiedene soziale Rechte und Sicherungsmechanismen im Arbeitsrecht ausgeweitet wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Dauer des bezahlten Urlaubs bei der Geburt des Kindes von 5 auf 10 Tage verlängert; der Geltungsbereich des Mutterschutzes wurde neu geregelt, wobei die Dauer für Erkrankungen und Behinderungen, die vor und nach der Geburt auftreten, von 8 auf 16 Wochen erhöht wurde. Darüber hinaus wurden für bestimmte Gruppen von Versicherten Änderungen an den Bedingungen und Fristen für das vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsgeld vorgenommen. Mit den genannten Regelungen soll eine Stärkung der Sozialversicherungsansprüche im Zusammenhang mit der Geburt angestrebt werden.

Im Hinblick auf den Kinderschutz wurde durch die in das Kinderschutzgesetz aufgenommenen Bestimmungen Personen, die wegen bestimmter schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, untersagt, an Arbeitsstätten mit hohem Kinderanteil zu arbeiten, diese zu betreiben oder dort Aufgaben zu übernehmen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass den betreffenden Personen keine Genehmigung erteilt wird und dass bei der Übertragung bestehender Betriebe die Verpflichtung besteht, dem Arbeitgeber regelmäßig „Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen“ der Beschäftigten vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass für Arbeitgeber regelmäßige Kontrollverfahren auf der Grundlage von Strafregister- und Archivdaten eingeführt werden. Die Regelung ist zudem von Bedeutung, da sie Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Strafregisterdaten direkt an eine gesetzliche Grundlage bindet.

Im Rahmen der Regelungen für digitale Plattformen wurden insbesondere neue Verpflichtungen zum Schutz minderjähriger Nutzer eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Anwendung von Altersüberprüfungs- und elterlichen Kontrollmechanismen für Nutzer unter 15 Jahren verpflichtend vorgeschrieben; für soziale Netzwerke und Spieleplattformen sind die Trennung von Dienstleistungen für Kinder, die Einrichtung von Altersbewertungssystemen sowie Maßnahmen gegen irreführende Werbung vorgesehen. Darüber hinaus wurden für die Plattformen Verpflichtungen zur Benennung eines lokalen Vertreters und zur Unterrichtung der Behörde für Informationstechnologien und Kommunikation („BTK“) geregelt; die Befugnisse der BTK in Bezug auf Werbeverbote, Bandbreiteneinschränkungen und Zugangsverfahren wurden erweitert.

Betrachtet man diese Änderungen in ihrer Gesamtheit, so zeigt sich, dass hinsichtlich des Kinderschutzes, der Verpflichtungen digitaler Plattformen und der Kontrollbefugnisse der Behörden ein strengerer und systematischerer Regulierungsansatz verfolgt wird. Insbesondere für Arbeitgeber und Anbieter digitaler Plattformdienste ist es wichtig, ihre internen Prozesse und Compliance-Mechanismen im Rahmen der neuen Verpflichtungen anzupassen.