- Februar 12, 2026
Verordnung über das Verfahren zur Überprüfung der Identität des Antragstellers im Bereich der elektronischen Kommunikation
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ToggleGemäß der am 26.06.2021 im Amtsblatt veröffentlichten und am 31.12.2021 in Kraft tretenden „Verordnung über das Verfahren zur Überprüfung der Identität des Antragstellers im Bereich der elektronischen Kommunikation” („Verordnung”) wurden die Verfahren und Grundsätze für die Überprüfung der Identität des Antragstellers festgelegt, wenn Dokumente im Zusammenhang mit einem Abonnementvertrag, einem Antrag auf Nummernübertragung, einem Antrag auf Betreiberwechsel, einem Antrag auf ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat, einem Antrag auf registrierte elektronische Post und einem Antrag auf SIM-Wechsel im elektronischen Kommunikationssektor in elektronischer Form ausgestellt werden.
Da das Inkrafttreten der Verordnung kurz bevorsteht, möchten wir Sie an die Neuerungen erinnern, die die vom Amt für Informationstechnologie und Kommunikation erlassene Verordnung, die am 26.06.2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, mit sich bringen wird.
Die Verordnung, die Parallelen zur Verordnung über die Fernidentifizierung aufweist, verbietet die im elektronischen Kommunikationssektor weit verbreitete Praxis, dass Betreiber/Dienstleister mit elektronischen Stiften oder ähnlichen Methoden biometrische Daten, die im KVKK als besonders sensibel eingestuft werden, elektronisch erfassen (Art. 10/2).
Mit der betreffenden Regelung werden zwar äußerst vernünftige Ziele verfolgt, wie die sichere und effiziente Abwicklung der Vorgänge des Antragstellers, die Verhinderung verdächtiger Vorgänge, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wie Fälschung und Betrug, die Berücksichtigung nationaler und internationaler Standards sowie die Wahrung der Rechte und Interessen der Verbraucher, dennoch lässt sich die Auffassung vertreten, dass die Verwendung biometrischer Daten nach wie vor als unverhältnismäßig eingestuft und ihre Anwendung nicht gestattet ist.
In diesem Zusammenhang sind wir der Ansicht, dass es für Datenverantwortliche, die aus verschiedenen Gründen biometrische Daten in ihrem Unternehmen verarbeiten, äußerst wichtig ist, ihre entsprechenden Anwendungen im Hinblick auf diese Neuerung erneut zu bewerten und alternative Wege zu beschreiten.
Gemäß Artikel 1 der Übergangsbestimmungen der Verordnung gilt für elektronische Dokumente, die vor dem 31.12.2021 erstellt wurden und persönliche Daten wie Druck, Beschleunigung und ähnliche Eigenschaften enthalten, die mit einem elektronischen Stift für Abonnementverträge erfasst wurden, Die Beweislast für den Zeitstempel und das Ausstellungsdatum des Dokuments sowie für Transaktionen, die eine Verpflichtung für die Transaktionspartei oder einen Dritten begründen und/oder zu strafrechtlicher Haftung führen, liegt in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Falle einer Anfechtung beim Betreiber/Dienstleister.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ab 2022 die betreffenden Personen von den Unternehmen nicht mehr mit einem elektronischen Stift in vertraglichen Verfahren verwendet werden können und dass die betreffende Anwendung in die Geschichte eingehen wird.
Wie die Verordnung über die Fernidentifizierung, die die Verpflichtung zur Unterschrift mit nasser Unterschrift abschafft, hebt auch diese Verordnung die Verwendung biometrischer Daten mittels elektronischem Stift zur Identifizierung in vertraglichen Verfahren auf.
Wir bei GRC Legal Hukuk Bürosu sind der Meinung, dass solche Regelungen mit der rasanten Entwicklung der Technologie immer häufiger werden. Verfolgen Sie unsere Seite, um keine ähnlichen Neuigkeiten zu verpassen!