Bekanntmachung zur Untersuchungsentscheidung der Wettbewerbsbehörde bezüglich des Arbeitsmarktes

Gemäß der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde vom 24.02.2026 wurde eine umfassende Untersuchung gegen 26 Unternehmen eingeleitet, die in den Bereichen Bankwesen, Versicherungswesen und Informationstechnologie tätig sind.

Auf der Grundlage der im Rahmen der vorläufigen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse soll festgestellt werden, ob die betreffenden Unternehmen durch „No-Poaching“-Vereinbarungen und/oder den Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen über den Arbeitsmarkt gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben.

Die vorliegende Untersuchung macht deutlich, dass die Wettbewerbsbehörde die Arbeitsmärkte nun als direkten und systematischen Kontrollbereich betrachtet. Diese Entwicklung macht es erforderlich, dass die Unternehmen insbesondere ihre Personalpolitik und die Prozesse des Informationsaustauschs innerhalb der Branche im Rahmen der Grundsätze der Wettbewerbsrechtskonformität neu überprüfen.

In der Praxis der Wettbewerbsbehörde werden die Arbeitsmärkte im Rahmen von Themen wie Lohnvereinbarungen, gegenseitigen Nichtabwerbeverpflichtungen und dem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen als wichtiger Untersuchungsbereich betrachtet.