Änderung der Zinssätze für die Umstrukturierung von Kreditkartenschulden

Am 12. Juli 2025 wurde im Amtsblatt die „Mitteilung über die Änderung der Mitteilung über die Höchstzinssätze für Kreditkartentransaktionen (2020/16) (2025/16)” („Mitteilung”) wurden wichtige Änderungen der Zinssätze für die Umstrukturierung von Kreditkartenschulden in Kraft gesetzt.

Im Rahmen der Bekanntmachung wurden die Zinssätze, die bei einer Umstrukturierung von Kreditkartenschulden ab dem 12. Juli 2025 anzuwenden sind, wie folgt festgelegt:

  • Der im Rahmen der Umstrukturierung anzuwendende monatliche Vertragszinssatz beträgt maximal 3,11 %, sofern er den von der Zentralbank der Republik Türkei bekannt gegebenen Referenzzinssatz nicht überschreitet.
  • Der monatliche maximale Verzugszinssatz wurde auf 5,30 % festgelegt.

In der Bekanntmachung ist ausdrücklich geregelt, dass diese Zinssätze entsprechend dem von der Zentralbank der Republik Türkei monatlich bekannt gegebenen Referenzzinssatz aktualisiert werden können.

Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Zinsberechnungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Kreditkartenschulden und stellt für Banken, Finanzinstitute und alle anderen Beteiligten eine wichtige Regelung dar, die bei ihren Geschäfts- und Transaktionsprozessen zu berücksichtigen ist.

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