- Januar 5, 2026
Datenschutz- und Compliance-Bulletin – März 2024
GRC LEGAL stellt Ihnen zu Ihrer Information einen Informationsbericht und unsere Bewertungen zu den Neuerungen und Aktualisierungen im Bereich Datenschutzrecht, einem unserer Fachgebiete, im März 2024 zur Verfügung.
Im März wurden vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten („Ausschuss“) nur zwei Meldungen über Datenschutzverletzungen veröffentlicht. In der Meldung über die Datenschutzverletzung, die von Allianz Sigorta A.Ş. in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher übermittelt wurde, heißt es zusammengefasst Es wurde festgestellt, dass bestimmte Informationen des Datenverantwortlichen von Cyberangreifern im Internet zum Verkauf angeboten wurden, wie vom Nationalen Zentrum für Cybervorfälle gemeldet. Die Untersuchungen ergaben, dass Cyberangreifer unbefugten Zugriff auf die Plattform „Hizmet Masası” (Service Desk) erlangt hatten, über die die Vertreter des Datenverantwortlichen ihre Anfragen und Beschwerden an den Datenverantwortlichen weiterleiten. Eine weitere vom Ausschuss veröffentlichte Meldung über eine Datenverletzung betraf einen Ransomware-Angriff auf den Datenverantwortlichen, bei dem unter anderem auch sensible personenbezogene Daten betroffen waren.
Auch wenn mit der fortschreitenden Technologie selbst Strukturen, die die wirksamsten und effizientesten technischen Maßnahmen ergriffen haben, Cyberangriffen ausgesetzt sind, muss im Rahmen der Verpflichtung der Datenverantwortlichen, „alle technischen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen“, überprüft werden, welche Software und Dienste in den erforderlichen Verwaltungs- und IT-Netzwerken laufen, ob es zu einer Sicherheitsverletzung gekommen ist, die Aufzeichnung von Transaktionsbewegungen und die Ermittlung von Schwachstellen.
Als ein Vorgang, der mit personenbezogenen Daten zu tun hat und im letzten Monat auf der Tagesordnung stand, kann auf die Kommunalwahlen hingewiesen werden, die am 31. März 2024 in unserem Land stattfanden. Aufgrund der Kommunalwahlen haben politische Parteien und Kandidaten mit vielen Bürgern über SMS und Anrufe in Form von kommerziellen elektronischen Nachrichten kommuniziert. Die Tatsache, dass Bürger, die keiner politischen Partei angehören, ohne ihre Zustimmung ständig solchen Mitteilungen ausgesetzt waren und dass die politischen Parteien diesen Prozess ohne jegliche Bedenken durchgeführt haben, ist ein klarer Hinweis darauf, dass das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten („Gesetz“) in Bezug auf die betreffenden juristischen Personen nicht angewendet wurde.
Aufgrund der neuen Gesetzesänderungen, die in Kürze in Kraft treten werden, ist davon auszugehen, dass die Kommission im Hinblick auf den neuen Anpassungsprozess, den die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Datenverarbeiter durchlaufen werden, eine Reihe von Leitfäden, Standardvertragsklauseln usw. erstellt, und es wäre nicht falsch anzunehmen, dass ihre passive Haltung in diesem Monat auf den Anpassungsprozess zurückzuführen ist.